Welterbebestrebungen

Kultur- und Naturerbe der Welt

Anfang der 2000er Jahre regte Familie Elke, Andreas und Manuel Erhard an, Teile des ehemaligen Grenzabschnitts 44 in die Liste der Weltkultur- und Naturerbestätten der UNESCO aufnehmen zu lassen.
Hintergrund dieser Anregung waren die zahlreichen denkmalhistorischen Forschungen der Familie Erhard, welche sich über den gesamten Grenzabschnitt bei Behrungen erstreckten. Nach grundlegender fachlicher- und sachlicher Prüfung kam Familie Erhard seinerzeit zum Ergebnis, dass für eine Anregung als Welterbestätte mit Bezug zur ehemaligen innerdeutschen Grenze nur Teile des Grenzabschnitts 44 und explizit von Grenzzug c – d auf die Länge von ca. 4 Kilometer in Frage kommen könnten.


Innerhalb dieses Teilbereiches der einstigen innerdeutschen Grenze befinden sich in den Gemarkungen und Fluren „Seeben“, „Hammelbad“ und „Dippachleite“ aussagekräftige bauliche Zeugnisse der deutschen Teilungsgeschichte und in ihrer Komplexität einmalige Naturrefugien.
Diesbezüglich wurden bereits im Jahr 1994 die erhaltenen DDR-Grenzanlagen (Areal der Mahn- und Gedenkstätte) als Kulturdenkmalensembles des Freistaates Thüringen anerkannt.

Antwortkarte zu den UNESCO-Richtlinien

Schutzstellungen als Bodendenkmal bzw. Archäologische Stätten folgten. Das im Jahr 2000 per Landesverordnung ausgewiesene Naturschutzgebiet „Seeben“ erstreckt sich in südwestlicher Richtung entlang des Grenzstreifens. Beide Areale sollten aus denkmal- und naturfachlicher Sicht in die Liste der Kultur- und Naturerbestätten der UNESCO Aufnahme finden.
Eine Antragstellung war alleinig der jeweiligen Landesregierung vorbehalten. Das zuständige Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Kultur teilte der Familie Erhard seinerzeit mit, dass es in Deutschland bereits viele Welterbestätten gibt und das Verfahren der Antragstellung eher als schwierig bzw. langwierig zu bewerten sei.